Über Geld spricht man nicht. Das galt früher. Heute sollten und müssen wir über Kosten und Nutzen reden.
Warum? Weil es zum einen der Gesetzgeber so will, zum anderen müssen wir frühzeitig die Gegenleistung für meine Beratung klären. Beispielsweise in den Fällen, in denen der Gesetzgeber keine Regelungen mehr vorgibt - so etwa seit einiger Zeit für den gesamten außergerichtlichen Beratungsbereich.
Für den gerichtlichen Bereich bildet das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz, kurz RVG, mit seinem Vergütungsverzeichnis, kürzer VV, den Rahmen. Das Nachfolgegesetz zur Bundesrechtsanwalts-gebührenordnung, ebenso kurz BRAGO, ist aber leider für die meisten ebenso undurchschaubar, wie es die BRAGO war.
Lassen Sie uns daher für Ihre Angelegenheit eine faire und angemessene Regelung von Leistung und Gegenleistung finden.
Die Kosten/Nutzen-Analyse steht im Vordergrund. Dabei wird natürlich schon einiges zum Fall erörtert. Dies ist aber im Interesse beider Seiten. Der gefundene Weg soll weder Ihren möglichen Gewinn wett machen, noch sollen Sie unangemessene Risiken tragen.
Eins ist aber auch klar: guter Rat kann nicht billig sein. Dies sieht man nicht nur an den gescheiteren Versuchen von Anwalts-Discountern sondern auch an den Testberichten von Anwalts-Hotlines.
Jede Beratung erfordert auch von meiner Seite die Investition von Zeit und Geld. Geld für Literatur, Recherche, Infrastruktur und anderes. Und vor allem in Ihre Sicherheit: die Berufshaftpflichtversicherung. Denn im Gegensatz zu anderen Ratgebern haften Anwälte für ihr Wort.
Also sprechen wir vertrauensvoll über die Vergütung.









